Grundsätze zu Hausaufgaben (bitte unteren Teil beachten!):
(1) Der Schwierigkeitsgrad muss der Leistungsfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler
entsprechen. Sie dürfen weder überfordert noch in ihrer Freizeit unangemessen
eingeschränkt werden.
das heißt: Jedes Kind bekommt ihm angemessene HA.
(2) Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem
Arbeitstempo der
Lerngruppe folgende Richtzeiten nicht überschritten werden:
In der Klassenstufe 1...................15 Min. tägl. Arbeitszeit
In der Klassenstufe 2...................30 Min. tägl. Arbeitszeit
In den Klassenstufen 3 und 4... .45 Min. tägl. Arbeitszeit
In den Klassenstufen 5 und 6... .60 Min. tägl. Arbeitszeit
- schriftliche Hausaufgaben werden in der VHG-Zeit (bis Kl. 4) erledigt.
Ein Hausaufgabenzimmer am Nachmittag gibt es nicht mehr.
- Mündliche HA (Gedichte, Lieder, Vokabeln, Lesen) werden immer zu
Hause erledigt.
- Sie werden in ein HA-Heft (Schulplaner) zu dem Tag eingetragen, an
dem kontrolliert wird.
- HA von Freitag zu Montag und über die Ferien sind nicht gestattet.
- Bei Hitzefrei gibt es keine Hausaufgaben; diese müssen auch nicht
nachgearbeitet werden.
Langfristige Aufgaben müssen dann um die entsprechende Anzahl von
Tagen verschoben werden.
Verweigert ein Kind die Anfertigung der Aufgaben, darf es nicht nach §
63 SchG "bestraft" werden!
Das Nacharbeiten am Abend oder Wochenende darf im Interesse der
Gesundheit des Kindes nicht verlangt werden!
Ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrer(in) und Erzieher(in) sollte erfolgen.