Grundsätze zu Hausaufgaben (bitte unteren Teil beachten!)

(1) Der Schwierigkeitsgrad muss der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Sie dürfen weder überfordert noch in ihrer Freizeit unangemessen eingeschränkt werden.

das heißt: Jedes Kind bekommt ihm angemessene HA.

(2) Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo der Lerngruppe folgende Richtzeiten nicht überschritten werden:

In der Klassenstufe 1……………….15 Min. tägl. Arbeitszeit
In der Klassenstufe 2……………….30 Min. tägl. Arbeitszeit
In den Klassenstufen 3 und 4… .45 Min. tägl. Arbeitszeit
In den Klassenstufen 5 und 6… .60 Min. tägl. Arbeitszeit

  • schriftliche Hausaufgaben werden in der VHG-Zeit (bis Kl. 4) erledigt.
    Ein Hausaufgabenzimmer am Nachmittag gibt es nicht mehr.
  • Mündliche HA (Gedichte, Lieder, Vokabeln, Lesen) werden immer zu Hause erledigt.
  • Sie werden in ein HA-Heft (Schulplaner) zu dem Tag eingetragen, an dem kontrolliert wird.
  • HA von Freitag zu Montag und über die Ferien sind nicht gestattet.
  • Bei Hitzefrei gibt es keine Hausaufgaben; diese müssen auch nicht nachgearbeitet werden.

Langfristige Aufgaben müssen dann um die entsprechende Anzahl von Tagen verschoben werden.

Verweigert ein Kind die Anfertigung der Aufgaben, darf es nicht nach § 63 SchG “bestraft” werden!

Das Nacharbeiten am Abend oder Wochenende darf im Interesse der Gesundheit des Kindes nicht verlangt werden!

Ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrer(in) und Erzieher(in) sollte erfolgen.