Schulordnung

Die Schulordnung wird zu Beginn der Schulzeit allen Eltern, Kindern und Kooperationspartnern zur Kenntnis gegeben. Sie steht ab Klasse 3 auch im Schulplaner der Kinder. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Regeln an und verpflichten sich, diese einzuhalten und auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken.

Unser Kollegium hat für Verstöße gegen die Schulordnung einen Maßnahmen-Katalog erarbeitet.

Den Link zum Download dazu finden Sie unten auf dieser Seite.

Schulordnung der Ebereschen-Grundschule

  1. Regeln für Erwachsene

    – In der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr sind die Flure mit den Unterrichtsräumen nur von Pädagog(inn)en und Schüler(inn)en zu nutzen.
    – Gäste melden sich im Sekretariat an, um ihr Anliegen vorzutragen.
    – Gespräche mit Lehrerinnen werden nach Terminvereinbarung geführt.
  2. Regeln für Kinder

    – Jeder bewegt sich ruhig und rücksichtsvoll, damit niemand verletzt wird und alles ganz bleibt.
    – Andere Menschen werden mit Respekt behandelt, egal wie anders sie sind.
    – Gewalt in jeder Form – körperlich und sprachlich – lehnen wir ab.
    – Kommt es doch zu Gewalt, helfen wir einander oder suchen Hilfe bei Erwachsenen.
    Das ist kein Petzen!
    – Kommt es zu Gewalt, wehren wir uns gewaltfrei oder entfernen uns.
    Das ist keine Feigheit!
    – Handys sind für Notfälle mit Erlaubnis der Eltern erlaubt.
    Sie sind aber vor dem Betreten der Schule auszuschalten.
    Eingeschaltete Handys werden eingezogen und dürfen von den Eltern abgeholt werden.
  3. Regeln für alle

    – Eigenes und fremdes Eigentum wird geachtet.
    Es gilt die Regel: Fass nichts an, was dir nicht gehört!
    – Jeder ist für sein Eigentum verantwortlich:
    Kommt etwas weg, gibt es keinen Ersatz von Seiten der Schule.
    Daher ist das Mitbringen von Wertgegenständen zu vermeiden.
    – Die Schule soll auch unser Heim sein.
    Dort ist es am besten immer sauber und ruhig.
    – Wir halten die Toiletten sauber.
  4. Was passiert, wenn jemand gegen die Regeln verstößt?
    – Der Fehler muss wieder gut gemacht werden.
    – Außerdem gehört eine Entschuldigung beim Betroffenen dazu.
    – Bei Verunreinigungen des Schulgebäudes, des Schulhofes oder bei
    Missbrauch der Toiletten muss der Verursacher den Schaden beseitigen.

Maßnahmen-Katalog

Maßnahmen-Katalog (2018)
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