So wird bei uns bewertet und zensiert:

In der Schulanfangsphase erhalten die Kinder noch keine Zensuren. Am Ende des Schuljahres gibt es ein kompetenzorientiertes Indikatorenzeugnis als besondere Form verbaler Beurteilung.

Beispielauszug:

Ab Klasse 3 geben wir i.d.R. Zensuren, es sei denn, die Klassenelternversammlung beschließt die Vergabe verbaler Zeugnisse.

Hier unsere Bewertungsmaßstäbe bei der Zensierung nach Punkten:

  • Pro Schuljahr werden in den Hauptfächern (D, Ma, En, NaWi, GeWi)
    3 Klassenarbeiten geschrieben. Diese werden eine Woche vorher angekündigt. Die Noten bilden zu 50% die Zeugnisnote.
    An einem Tag darf immer nur eine KA geschrieben werden; je Woche nicht mehr als 3.

  • Rechtschreibleistungen in fächerbezogenen Tests und Klassenarbeiten werden nicht bewertet; die Fehler aber angestrichen.

  • Ausnahme ist die Kontrolle der Rechtschreibung durch ein Diktat oder eine ähnliche Übung. Für die äußere Form haben wir beschlossen:
    – bei herausragendem Ergebnis gibt es einen Zusatzpunkt
    – bei liederlicher Arbeit kann ein Punkt abgezogen werden