Kinderzuschlag erhalten Familien, die ein geringes Einkommen haben, was zwar für sie selbst, aber nicht für ihre Kinder ausreicht.
Voraussetungen dafür sind:
- Sie bekommen Kindergeld (Kind unter 25 Jahre, lebt bei Ihnen, ist nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 € (Paare) beziehungsweise 600 € (Alleinerziehende)
Kinderzuschlag wird immer für 6 Monate bewilligt und muss dann erneut beantragt werden, solange die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, beinhaltet dies auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit können Sie mit dem KiZ Lotse selbst überprüfen, ob Sie eventuell einen Anspruch hätten.
Ebenfalls auf der Seite befindet sich die Online – Antragsstellung. Beides ist sehr einfach zu handhaben und ausführlich erläutert.
