Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie Alleinerziehend sind und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, hat Ihr Kind Anspruch auf Unterhalsvorschuss.

Vorraussetzung dafür ist:
  •  das Kind ist unter 18 Jahre
  • es lebt bei Ihnen und in Deutschland
Ab dem 12. Geburtstag Ihres Kindes besteht nur noch Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  •  Ihr Kind oder Sie erhalten keine Grundsicherung (Bürgergeld)
  • durch den Unterhaltsvorschuss kann eine Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
  • Ihr Brutto-Monatseinkommen umfasst mindestens 600 Euro und Sie erhalten ergänzende Grundsicherung (Bürgergeld)