Wenn Sie Alleinerziehend sind und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, hat Ihr Kind Anspruch auf Unterhalsvorschuss.
Vorraussetzung dafür ist:
- das Kind ist unter 18 Jahre
- es lebt bei Ihnen und in Deutschland
Ab dem 12. Geburtstag Ihres Kindes besteht nur noch Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Kind oder Sie erhalten keine Grundsicherung (Bürgergeld)
- durch den Unterhaltsvorschuss kann eine Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
- Ihr Brutto-Monatseinkommen umfasst mindestens 600 Euro und Sie erhalten ergänzende Grundsicherung (Bürgergeld)
